Satzungsänderung
Der Vorstand schlägt vor, die Vereinssatzung auf der Jahreshauptversammlung 2001 wie folgt zu ändern:

Wortlaut bisher

Wortlaut neu

§ 3 - Mitgliedschaft in anderen Organisationen

Der Verein ist Mitglied in
- Landessportbund Niedersachsen
- Niedersächsischer Fußballverband
- Handballverband Niedersachsen
- Tischtennisverband Niedersachsen
- Leichtathletikverband Niedersachsen
- Basketballverband Niedersachsen
- Niedersächsischer Turnerbund

Der Verein ist Mitglied im

- Landessportbund Niedersachsen

sowie in den Fachverbänden des LSB Niedersachsen, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.

§ 9 - Leitung des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
- die Hauptversammlung
- der Vorstand
- der erweiterte Vorstand

Die Organe des Vereins sind:
- die Hauptversammlung
- der geschäftsführende Vorstand
- der erweiterte Vorstand
- der Ehrenrat

Der Vorstand vertritt die Belange des Gesamtvereins nach den Beschlüssen der Hauptversammlung unter Einhaltung der Satzung.

Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Geschäftsführer
1. Kassenwart
2. Kassenwart
Protokollführer
Jugendwart
Frauenwartin
Fachwart
- Turnen
- Fußball
- Handball
- Basketball
- Tischtennis
- Leichtathletik
- Ju-Jutsu
- Badminton
- Wander- u. Wintersport
Pressewart

Der geschäftsführende Vorstand vertritt die Belange des Gesamtvereins nach den Beschlüssen der Hauptversammlung unter Einhaltung der Satzung. Er informiert den erweiterten Vorstand über seine Arbeit auf mind. 4 gemeinsamen Sitzungen pro Jahr.

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus

- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
Geschäftsführer
1. Kassenwart
2. Kassenwart

Zum erweiterten Vorstand gehören
- alle Mitglieder des engeren Vorstandes
- Frauenwartin
- Jugendwart
- Sozialwart
- Vereinspressewart
- alle Spartenleiter

Der Ehrenrat besteht aus 3 Personen
(1 Vorsitzenden und 2 Beisitzer).  
Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB (Vorstand) sind der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer.

Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB (Vorstand) sind der 1. Vorsitzende, der 1. Kassenwart und der Geschäftsführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 der genannten 3 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
... Die Amtsdauer der Fachwarte beträgt ebenfalls 2 Jahre. ... Die Amtsdauer der Spartenleiter und des Ehrenrates beträgt ebenfalls 2 Jahre.

Generell soll der Ausdruck "Fachwart" in "Spartenleiter" umgeändert werden. 

Begründung/Erläuterung der wesentlichsten Änderungen:

a) Verwendung von "Oberbegriffen" bei Verbandszugehörigkeit und Spartenleitungen. Anderenfalls muß die Satzung bei Eintritt jeder Änderung (Wegfall oder Neugründung von Sparten) ebenfalls geändert werden.

b) Eindeutige Zuständigkeit von geschäftsführendem bzw. erweitertem Vorstand.

c) Praxisgerechte Festlegung der Unterschrifts-Vollmachten

 

 zur Tagesordnung JHV 2001

 Vorstand 2001

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