Satzungsänderung
| ||||||||||||||||
|
Wortlaut bisher |
Wortlaut neu |
|
§ 3 - Mitgliedschaft in anderen Organisationen |
|
|
Der Verein ist Mitglied in |
Der Verein ist Mitglied im - Landessportbund Niedersachsen sowie in den Fachverbänden des LSB Niedersachsen, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an. |
|
§ 9 - Leitung des Vereins |
|
|
Die Organe des Vereins sind: |
Die Organe des Vereins sind: |
|
Der Vorstand vertritt die Belange des Gesamtvereins nach den Beschlüssen der Hauptversammlung unter Einhaltung der Satzung. Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender |
Der
geschäftsführende Vorstand vertritt die Belange des Gesamtvereins nach
den Beschlüssen der Hauptversammlung unter Einhaltung der Satzung. Er
informiert den erweiterten Vorstand über seine Arbeit auf mind. 4
gemeinsamen Sitzungen pro Jahr. -
1. Vorsitzender Zum
erweiterten Vorstand gehören (1 Vorsitzenden und 2 Beisitzer). |
| Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB (Vorstand) sind der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer. |
Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB (Vorstand) sind der 1. Vorsitzende, der 1. Kassenwart und der Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 der genannten 3 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |
| ... Die Amtsdauer der Fachwarte beträgt ebenfalls 2 Jahre. | ... Die Amtsdauer der Spartenleiter und des Ehrenrates beträgt ebenfalls 2 Jahre. |
Generell soll der Ausdruck "Fachwart" in
"Spartenleiter" umgeändert werden.
Begründung/Erläuterung der
wesentlichsten Änderungen:
a) Verwendung von "Oberbegriffen" bei Verbandszugehörigkeit und Spartenleitungen. Anderenfalls muß die Satzung bei Eintritt jeder Änderung (Wegfall oder Neugründung von Sparten) ebenfalls geändert werden.
b) Eindeutige Zuständigkeit von geschäftsführendem bzw. erweitertem Vorstand.
c) Praxisgerechte Festlegung der Unterschrifts-Vollmachten
E-Mail an den Webmaster -
Zur Startseite Bordenau-Aktuell
- Impressum
|